Ab 7. Dezember dürfen Sportarten wie Tennis, Golf, Eis- und Langlaufen oder Leichtathletik im Freien wieder ausgeübt werden. Tennis in der Halle bleibt bis 7. Jänner leider untersagt. Der ÖTV arbeitet intensiv an einer vorzeitigen Lösung.
Die Verordnung der Bundesregierung, die mit 17. 11 in Kraft tritt, hat leider auch Auswirkungen auf den gesamten Amateursport in Österreich. Der ÖTV konnte aber erreichen, dass SpitzensportlerInnen weiter ihrem Beruf nachgehen dürfen.
Sport Austria hat einen ersten Teilerfolg in Bezug auf finanzielle Hilfsmittel für den Sport erreicht: Sport- und Finanzminister verkündeten ein Hilfspaket von 700 Millionen Euro für die Gesamtheit der gemeinnützigen Organisationen.
Der ÖTV und die neun Landesverbände plädieren dafür, dass der Doppel-Betrieb - unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Abstandsregelungen - so rasch als möglich aufgenommen werden kann.
Ab sofort ist es erlaubt, dass in allen Altersbereichen Einzeltrainings oder Trainings in Kleinstgruppen (2-4 Personen plus Coach) mit genügend Abstand als Stationsbetrieb im Freien durchgeführt werden dürfen.
Die gesetzliche Verordnung der Bundesregierung bezüglich Lockerungen im Sportbetrieb sieht nun vor, dass der Mund- und Nasenschutz im Freien nicht verpflichtend ist.
Seit Freitag darf auf Tennisplätzen in Österreich unter gewissen Bedingungen wieder gespielt und trainiert werden. Dabei gilt: Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19, die laufend aktualisiert werden, sind…
Der ÖTV hat in Zusammenarbeit mit den neun Landesverbänden und dem ÖTV-Lehrreferat, dem Bundesministerium für Sport einen Vorschlag über allgemeine Verhaltensregeln auf Tennisplätzen ab dem 1. Mai 2020 übermittelt. Dieser Vorschlag wird derzeit im…
Sport Austria, ASVÖ, ASKÖ, SPORTUNION und die ÖTV-Landesverbände appellieren, Mitglied zu bleiben und damit mitzuhelfen, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken.