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Aktualisierung der Durchführungsbestimmungen

Erläuterungen zur TTV-Mannschaftsmeisterschaft 2021: 3G-Regel

Auf Basis der Rechtsansicht und der Ausführungen des ÖTV (www.oetv.at) und nach Verhandlungen zwischen allen neun Landesverbänden gilt für die TTV-Mannschaftsmeisterschaft bis auf Weiteres:

Die Durchführungsbestimmungen der TTV-Mannschaftsmeister-schaft werden dahingehend aktualisiert, dass die 3G-Regel (Getestet, Geimpft oder Genesen) für Matches in der Halle und für Matches im Freien gilt:

Der Mannschaftsführer und der jeweilige Gegenspieler sind verpflichtet (!), vom gegnerischen Spieler vor Beginn eines jeden Matches die Vorlage eines 3G-Nachweises zu verlangen, der den behördlichen Anforderungen genügt. Sollte ein Spieler keinen dementsprechenden Nachweis vorlegen, gilt er als nicht anwesend, und es ist gem. DFB §8e („Nachrücken“) vorzugehen. Als Zeitpunkt aller Kontrollen gilt der Zeitpunkt des Spielbeginns der Begegnung an diesem Tag.

Die Kontrolle der Nachweise ist auf dem Spielbericht zu vermerken und mit Unterschrift zu bestätigen. Die Nachweise sind für den Fall etwaiger Proteste aufzubewahren. Das Vorweisen eines Nachweises, der den behördlichen Anforderungen entspricht, ist für Matches im Freien und für Matches in der Halle nötig. Die Bestimmungen können sich ändern! Die aktuellen Erfordernisse werden stets auf der TTV-Homepage angezeigt.

Außerdem gilt: Alle Personen, die in der Mannschaftsliste (Spielerliste) einer der beiden Mannschaften stehen und an diesem Tag einsatzberechtigt sind, gelten im Sinne der Verordnung als „Sportler“. Sollten keine anderweitigen Gründe für eine Meldung vorliegen (zum Beispiel Überschreitung der Grenzwerte für Zuseher), muss eine Begegnung der Mannschaftsmeisterschaft vom Heimverein nicht der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Die Zuschauerobergrenze von 10 gilt pro Platz. Alle Spieler, Funktionäre und Zuseher sind zur Einhaltung aller behördlichen Vorschriften verpflichtet. Darüber hinaus hofft der TTV Wettspielreferent auf rücksichtsvolles und wohlüberlegtes Handeln, um für möglichst alle Beteiligten ein sicheres und freudvolles Tenniserlebnis zu gewährleisten.

Dr. Walter Seidenbusch

Präsident des TTV und Wettspielreferent

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