Die Bundessportakademie Innsbruck führt in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Tennisverband eine Ausbildung zum „Staatlich geprüften Tennislehrer“ durch. Ein Tennislehrer im Sinne der Verordnung ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte Person, die befähigt ist, den Übungsbetrieb und Unterricht in einem Leistungszentrum unter Anleitung durchzuführen und in einer Tennisschule zu leiten, sowie die Betreuung und Unterweisung von Leistungssportlern im Tennis durchzuführen. Der Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrern hat in einem ein-semestrigen Bildungsgang mit einem Umfang von 150 Unterrichtseinheiten stattzufinden.
Die Aufnahmebedingungen:
» Staatlich geprüfter Instruktor für Tennis
» Bei der Eignungsprüfung ist dem Kursleiter ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das nicht älter als 6 Monate ist und die körperliche Eignung des Aufnahmewerbers bestätigt. Das ärztliche Zeugnis kann auch mit der Anmeldung eingereicht werden. Ohne ärztliches Zeugnis ist eine Kursteilnahme nicht möglich.
» Der Aufnahmewerber muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
» Vor Beginn des Kurses wird eine Eignungsprüfung durchgeführt, bei der die TeilnehmerInnen (Aufnahmewerber) weder unfall- noch krankenversichert sind.
Kurstermine | Datum | Ort |
Eignungsprüfung | 12. April 2013 | Innsbruck |
1. Kursteil | 15. - 19. April 2013 | Innsbruck |
2. Kursteil | 29. April - 05. Mai 2013 | Innsbruck |
3. Kursteil | 26.- 29. Mai 2013 | Innsbruck |
Abschlussprüfung | 13./14. Juni 2013 | Innsbruck |
Kontakt: Patricia Höpperger (0512-507-4540; patricia.hoepperger@bspa.at)
Kursinformationen zum Herunterladen: