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Petition zur 3-G-Regel

Der TTV und sechs weitere Landesverbände fordern in einer Petition an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Gleichstellung der nicht öffentlichen Sportstätten (Tennisvereine) mit den öffentlichen sowie den Kulturbetrieben (wie Museen, Bibliotheken, Büchereien), bei denen die 3-G-Regel nicht gilt.

Weil die 3-G-Regel nur in nicht öffentlichen Sportstätten gilt, haben sich der TTV und sechs weitere Landesverbände mit einer Petition an Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein gewandt. Die mit 19. Mai in Kraft getretene Verordnung stellt die ehrenamtlichen Funktionäre der TTV-Mitgliedsvereine vor gewaltige Herausforderungen, weil die nötigen Ressourcen für die Kontrolle der sogenannten 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nicht vorhanden sind. Der TTV und sechs weitere Landesverbände (KTV, NÖTV, OÖTV, STV, WTV und STTV) haben daher eine Petition an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Dr. Wolfgang Mückstein gerichtet. Sie fordern darin eine Gleichstellung der nicht öffentlichen Sportstätten (Tennisvereine) mit den öffentlichen sowie den Kulturbetrieben (wie Museen, Bibliotheken, Büchereien), bei denen die 3-G-Regel nicht gilt.

Lesen sie hier die Petition im Originaltext:

► Petition | pdf

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